
Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gemäß Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 u. 6 ArbSchG) geforderte Maßnahme des Arbeitgebers. Sie stellt die Grundlage aller erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen dar. Je nach Art der Gefährdung (z.B. Umgang mit Gefahrstoffen) ist sie unter Umständen vor der Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen. Wir beraten Sie in gern.
Grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber die Art und Weise der Dokumentation nicht vor. Daher wird die Gefährdungsbeurteilung oft anhand von Checklisten, Mustern und Beispielen durchgeführt.
Folgende Bestandteile sollten in den jeweiligen Mustern und Beispielen enthalten sein:
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Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungen mit Risikobewertung)
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festgelegte Schutzmaßnahmen
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Ergebnis der Wirksamkeitsüberprüfung der Schutzmaßnahmen
Unsere Leistung
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1. Schritt: Analyse, Gefährdungsermittlung (rückschauende Verfahren: z.B. Unfalluntersuchung, Untersuchung von Erkrankungen, vorausschauende Verfahren: Begehung, objektorientierte oder arbeitsablauforientierte Gefährdungsermittlung)
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2. Schritt: Beurteilung (Risikobewertung)
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3. Schritt: Setzen von Schutzzielen
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4. Schritt: Entwicklung von Lösungsalternativen
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5. Schritt: Auswahl der Lösung
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6. Schritt: Umsetzung der Lösung
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7. Schritt: Wirkungskontrolle (z.B. durch regelmäßige Begehungen)
Ihre Vorteile im Überblick:
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Minimierung von Unfällen, Produktionsausfällen und Beschädigungen an Maschinen aufgrund von Bränden und Unfällen
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Positive Anerkennung druch die Versicherungsträger
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Vermeidung von Schadenersatzkostenansprüche der Arbeitnehmer oder deren Angehörigen, wenn diese durch einen Unfall geschädigt worden sind
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Vermeidung von Bußgeldern durch Einhaltung der Gesetze und Rechtssicherheit im Falle eines Schadensereignisses und Begrenzung des persönlichen Haftungsrisikos
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Produktivitätserhöhung durch erhöhte Mitarbeitermotivation dank sichererer Arbeitsbedingungen
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Regelmäßige Anpassung der Brandschutzmaßnahmen an aktuelle Richtlinien