
Externer Brandschutzbeauftragter
EXTERNER BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER -
Möglichkeiten für Ihr Unternehmen
Ein Brandschutzbeauftragter soll ein Unternehmen umfassend zu sämtlichen Fragen des Brandschutzes beraten und sowohl auf die richtige Vorgehensweise als auch auf eventuelle Lücken hinweisen. Er besitzt das nötige Fachwissen und ist mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben vertraut. Er kümmert sich um die Aus- sowie Fortbildung geeigneter Brandschutzhelfer.
Ein externer Brandschutzbeauftragter ist immer eine gute Wahl, im Vergleich zu einem Betriebsangehörigen. Er bietet Ihnen folgende Vorteile für Ihr Unternehmen:
Keine Bindung interner Arbeitskräfte
Hoher Ausbildungsstand mit Erfahrung im organisatorischen, baulichen und abwehrenden Brandschutz
Geringere und planbare Kosten
Keine Betriebsblindheit, objektiver Blick für das Wesentliche
Keine Konflikte mit innerbetrieblichen Führungsstrukturen
WER KANN ALS BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER TÄTIG WERDEN?
Ein Brandschutzbeauftragter muss bei seiner täglichen Arbeit auf zahlreiche Vorgaben des Gesetzgebers eingehen können und muss zudem die Besonderheiten von Brandschutzanlagen kennen. Dies ist nur möglich, wenn er eine entsprechende Ausbildung genossen hat. Zudem muss ein Brandschutzbeauftragter regelmäßig zu Weiter- und Fortbildungen gehen, um sein Wissen zu vertiefen und auszubauen. Ein Brandschutzbeauftragter wird für ein Unternehmen immer schriftlich beauftragt. Wenn es sich um einen externen Mitarbeiter handelt, sind Unternehmen immer dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass der Beauftragte problemlos auf die Sicherheitsorganisation in dem jeweiligen Unternehmen zurückgreifen kann.
VERTRAUEN SIE AUF UNSERE ERFAHRUNG
Wenn ein externer Brandschutzbeauftragter Ihr Unternehmen begleiten soll, können Sie auf unsere Fachkräfte zurückgreifen. Unsere ausgebildeten Mitarbeiter stehen Ihnen bei allen Fragen rund um den Brandschutz zur Verfügung. Genauestens, aber auch mit der nötigen Distanz betrachtet der Brandschutzbeauftrage die Vorkehrungen in Ihrem Unternehmen und gibt Ihnen Ratschläge und Empfehlungen, wie Sie den Brandschutz weiter verbessern können. Sichern Sie sich am besten noch heute Ihr persönliches Angebot. Bei der Beauftragung eines Brandschutzbeauftragten gehen wir natürlich auf die Größe Ihres Unternehmens und die sich daraus ergebenden Besonderheiten für Ihren Betrieb ein.

Sie wünschen ein individuelles Angebot?
Wir unterstützt Sie mit unseren Experten von der ersten Anfrage bis hin zur Durchführung in allen Fragen rund um die Themen Brandschutz und Sicherheit.
AUFGABEN EINES BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTEN:
- Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
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Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
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Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
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Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
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Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
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Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
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Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
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Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
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Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
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Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
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Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
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Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
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Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
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Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
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Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
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Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
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Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
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Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
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Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
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Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
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Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
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Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
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Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
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Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
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Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
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Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz