Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
im Rahmen von Dienstleistungen & Produkten
IBN Rheinland - Privates Institut für Brandschutz- und Notfallmanagement e.K.
Inh. Marek Swiatek
Köln-Aachener-Str. 108
50189 Elsdorf
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte mit meinen Vertragspartnern. Entgegenstehende oder von meinen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkenne ich nicht an, es sei denn, ich hätte ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
§ 2 Definitionen
Im Sinne der AGB sind Vertragspartner sowohl Verbraucher als auch Unternehmer;
Verbraucher natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann;
Unternehmer natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
§ 3 Leistungspflicht & Leistungsumfang
IBN Rheinland verpflichtet sich, die vereinbarte Vertragsleistungen zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort, ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen.
Eine Durchführung von ärztlicher Maßnahmen sowie ein Transport von Patienten im Rahmen der Notfallrettung und des Krankentransportes ist im Leistungsumfang nicht enthalten und wird durch die örtlich zuständigen Träger des Rettungsdienstes oder gegebenenfalls durch vom Veranstalter zusätzlich beauftragtes – ärztliches - Personal geleistet (sollten Notärzte über IBN Rheinland bezogen werden so entfällt dieser Absatz).
§ 4 Aufgaben und Pflichten von IBN Rheinland
IBN Rheinland verpflichtet sich bei der Durchführung der Einsatzplanung die örtlichen Gegebenheiten zu analysieren, sich mit den einsatztaktischen Besonderheiten des Einsatzortes auseinander zu setzen und die Erkenntnisse in die Einsatzplanung einfließen zu lassen. Zudem verpflichtet sich IBN Rheinland, sich über parallel stattfindende Veranstaltungen zu informieren und sich nach Ermessen mit den eingesetzten Sicherheitsbehörden / Sanitätsdiensten zu koordinieren.
Gegliedert nach Art und Umfang des Einsatzes stellt IBN Rheinland eine sichere interne Kommunikationsstruktur her. Diese dient zur Verständigung innerhalb der eingesetzten Einsatzkräfte. IBN Rheinland benennt einen Wachhabenden der dem Kunden als Ansprechpartner dient.
Bei Brandsicherheitswachen gehört zum Leistungsumfang von IBN Rheinland die Verantwortung für die Sicherstellung der erforderlichen Flucht- und Rettungswege und alle Maßnahmen die dem vorbeugenden Brandschutz zuzuordnen sind.
§ 5 Aufgaben und Pflichten des Kunden
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Veranstaltungsräume, Veranstaltungsplätze sowie die dazugehörigen Flächen nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, speziell nach den Brandschutzbestimmungen und konform zu Versammlungsstättenverordnung auszustatten.
Der Veranstalter / Auftraggeber ist verpflichtet IBN Rheinland alle Sicherheitsrelevanten Informationen wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Sollten Auflagen Vorliegen die über eine Einrichtung von sanitätsdienstlichen oder brandschutzdienstlichen Aufgaben verpflichtet, so sind diese IBN Rheinland 14 Tage vor der Veranstaltung vorzulegen.
Auflagen und Weisungen der Bauaufsichtsbehörden oder Brandschutzdienststellen sind einzuhalten und umzusetzen.
Sollte eine Sicherheitsgefahr bestehen, die nicht oder nicht rechtzeitig zu beheben ist, wird IBN Rheinland ausdrücklich und vorbehaltlos ermächtigt eine Veranstaltung eigenmächtig zu beenden und alle dazugehörigen Veranstaltungsflächen zu Räumen bzw. räumen zu lassen.
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber IBN Rheinland, sämtliche Anweisungen der Mitarbeiter von IBN Rheinland, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung vor Ort stehen und zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendig sind, unverzüglich und ordnungsgemäß zu befolgen. Genauso ist der Kunde verpflichtet dafür Sorge zu tragen das alle von Ihm beauftragte Dritte, welche vor Ort Leistungen erbringen, über die Weisungsrechte von IBN Rheinland unterrichtet werden.
§ 6 Haftung von IBN Rheinland
IBN Rheinland haftet dem Veranstalter/Kunden sowie Dritten gegenüber für Schäden die durch die eingesetzten Mitarbeiter im Rahmen der vertraglich vereinbarten Tätigkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Eine Haftung für fahrlässige Pflichtverletzung ist ausgeschlossen.
IBN Rheinland haftet nicht für die auf nicht richtige bzw. nicht wahrheitsgemäße Angaben des Kunden zu §5 dieser Ausfertigung zurückzuführen sind. Dies umfasst auch Änderungen die sich im Verlauf der Veranstaltung ergeben und nicht vom Veranstalter des Wachhabenden von IBN Rheinland angezeigt werden. Die Haftung entfällt ebenfalls wenn der Veranstalter anderen Verpflichtungen, die den Brandschutz- & Sanitätsdienst betreffen, nicht nachkommt.
Der Haftungsausschluss gilt auch bei:
1. Schadenersatzanspruche des Kunden, die auf eine Verletzung der Pflichten beruhen
2. Jeglicher Art von Folgeschäden , insbesondere für Schäden die auf einen Abbruch einer Veranstaltung durch IBN Rheinland beruhen.
3. Bei entgangenem Gewinn des Kunden
§ 7 Leistungserbringung durch Dritte
IBN Rheinland wird für den Fall, dass bei zu vertretenden Gründen die vertragliche Leistung nicht selbst erbracht werden kann, ermächtigt eine Drittfirma mit der Erfüllung des Vertrages zu beauftragen.
In diesem Fall wird dem Kunden jedoch das Recht eingeräumt, sich vom Vertrag zu lösen.
§ 8 Kosten & Vergütung
Die Kosten für die durchgeführten Leistungen beziehen sich auf das im Vorfeld erstellte schriftliche Angebot.
Die Zahlung hat fristgerecht innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung aufgeführte Konto mit der Angabe der dazugehörigen Rechnungsnummer zu erfolgen.
Sollte ein Zahlungsverzug vorliegen, so behält sich IBN Rheinland vor, einen Mahn Zins i.H.v. 5% bei privaten Kunden über dem Basiszinssatz einzufordern und einen Mahn Zins i.H.v. 8% bei Geschäftlichen Kunden über dem Basiszinssatz einzufordern.
Die Abrechnung erfolgt soweit nicht anders vereinbart nach Anzahl der tatsächlich geleisteten Stunden. Sollte die Einsatzdauer weniger als 5 Stunden betragen so werden Ersatzweise 5 Stunden pauschal berechnet.
Die durch Auftragserteilung angenommenen Pauschalpreise gelten auch bei weniger geleisteten Einsatzzeiten.
Bei längeren als im Vertrag vereinbarten Einsatzzeiten, wird jede angefangen halbe Stunde berechnet.
Einsätze die eine Anwesenheit über 8 Stunden erfordern obliegt es dem Veranstalter/Kunden für eine entsprechende Verpflegung der Einsatzkräfte Sorge zu tragen. Kann er dieser Pflicht nicht nachkommen, kann IBN Rheinland eine Verpflegungspauschale für jeden eingesetzten Mitarbeiter in Rechnung stellen.
§ 9 Vertragsrücktritt und Stornierungskosten
Bei Absagen durch den Kunden, innerhalb von 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, ist IBN Rheinland berechtigt 30% der Auftragssumme in Rechnung zu stellen.
Bei Absagen durch den Kunden, innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, ist IBN Rheinland berechtigt 70% der Auftragssumme in Rechnung zu stellen.
Bei Absagen die am Tag der Veranstaltung erfolgen können mit 100% berechnet werden.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Handelsware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich der Rechnung Eigentum von IBN Rheinland.
§ 11 Versand und Gefahrübergang
Ist der Vertragspartner Unternehmer, geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versand mein Lager verlassen hat. Auf Wunsch des Vertragspartners werden Lieferungen durch mich in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit meiner Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
§ 12 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Dienstleisters.
§ 13 Anwendbares Recht - Erfüllungsort - Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist und sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Geschäftssitz von IBN Rheinland Erfüllungsort. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist nach unserer Wahl das für unseren Geschäftssitz oder das für den Sitz des Vertragspartners örtlich zuständige Gericht. Im Übrigen besteht bei dem für unseren Geschäftssitz örtlich zuständigen Gericht ein Gerichtsstand, wenn der Vertragspartner nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 14 Datenerfassung
Die Daten des Vertragspartners werden von IBN Rheinland für Zwecke der Vertragsabwicklung und der Kundenbetreuung gespeichert, verarbeitet und genutzt.
Diese AGB´s sind ab dem 01.08.2019 wirksam.